Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte - ein Überblick

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Landesbeamte geeignet. Sie können Sie zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen 

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

Hier die Sterbegeldverischerung abschließen!


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit mehr als 20 Jahren informiert der INFO-SERVICE die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über tarif- und beamtenrechtliche Regelungen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Interesse von Beamten und Tarifkräften, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder gearbeitet haben. Der Informationsbedarf ist erheblich und durch die Veränderungen von gesetzgeberischen Zuständigkeiten deutlich gewachsen.

Unsere Publikationen - Taschenbücher, Beamten-MAGAZIN und Internetauftritte - orientieren sich am geltenden Recht. Wir wollen aufklären, für wen gilt was und wer ist von welcher Regelung wie betroffen. Wir wollen nicht spekulieren „könnte, wollte, hätte“, das ist nicht die Orientierung, die die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erwarten.

Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen bei Besoldung, Laufbahnen und Versorgung auf die Länder hat das Beamtenrecht nachhaltig beeinflusst. Es ist eine neue Dynamik entstanden. Der Freistaat Bayern handelt zeitlich und inhaltlich anders als das Land Niedersachsen. Es gibt keinen Gleichklang mehr bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen – weder strukturell noch materiell. Und schon gar nicht zeitlich!

Gerade die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wollen es immer genau wissen. Mit „ungefähr“ können Beamtinnen und Beamte nichts anfangen. So wie man sich auf die Beamten verlassen kann, wollen sich Beamtinnen und Beamten bei Informationen über das sie betreffende Recht ebenfalls verlassen können.

Rechtliche Vorschriften ändern sich. Alle gedruckten Publikationen haben mit dem Problem zu tun, dass unmittelbar nach dem Druck bestimmte Regelungen oder Vorschriften geändert werden. Wir haben uns darauf eingestellt und informieren über die Themen rund um den öffentlichen Dienst auch im Internet. Da können wir schnell genug reagieren und unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten, so wie hier unter www.landesbeamte.de

Wir bedanken uns für die Treue und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

Die Redaktion 

INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte


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seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung (u.a. landesbeamte.de). Der USB-Stick (32 GB) bietet drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


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