Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelles für Beamte: DBB kritisiert Gesetzentwurf zum flexiblen Ruhestand für Beamte - Dauderstädt: Längere Lebensarbeitszeit für Beamte nur auf freiwilliger Basis; 10.12.2012

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

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Aktuelles für Beamte:

DBB kritisiert Gesetzentwurf zum flexiblen Ruhestand für Beamte - Dauderstädt: Längere Lebensarbeitszeit für Beamte nur auf freiwilliger Basis

Der dbb hat einen Gesetzentwurf zum flexiblen Ruhestand für Bundesbeamte kritisiert. Grundsätzlich sei die Flexibilisierung der richtige Weg, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 10. Dezember 2012 in Berlin: Anders als auf dem Demografiegipfel der Bundesregierung zugesagt, ist in dem Gesetzentwurf allerdings ein Hinausschieben des Ruhestands ohne die Zustimmung der Beamten auch weiterhin möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Zuschlag gestrichen wurde, der eigentlich einen Anreiz für ein Hinausschieben des Ruhestands schaffen sollte, wenn die Höchstversorgung schon erreicht ist.

Das widerspricht ganz eindeutig dem Ziel, eine Kultur des motivierten längeren Arbeitens zu schaffen, sagte Dauderstädt. Wir erwarten, dass die Regierung hier noch nachbessert und nicht hinter die Absprachen des Demografiegipfels zurückfällt.

Positiv sei hingegen zu bewerten, so der dbb Bundesvorsitzende, dass mit dem Gesetzentwurf  wie vom dbb gefordert die Familienpflegezeit auch für Bundesbeamte eingeführt werden soll. Damit haben die Beamten, ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Möglichkeit einer finanziellen Förderung in der Pflegephase. Diese Förderung ist so ausgestaltet, dass sie im Anschluss an die Pflegezeit zurückgeführt wird.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 10.12.2012


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