Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


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Das beliebte Taschenbuch BEIHILFERECHT in Bund und Ländern informiert die 3,5 Mio. Beschäftigten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten). Die Beihilfe ist zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, aber die meisten Beihilfevorschriften orientieren sich an den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Vom Bund abweichende Vorschriften werden in einem eigenen Kapitel "Aktuelles aus den Ländern" behandelt.Als Zusatzservice finden Sie im vorderen Teil ein Verzeichnis von rund 140 beihilfeabrechnungsfähigen Kliniken. Den beliebten 
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