Urteil zur Beihilfe: Beihilfevorschrift darf nicht Heilkur im Ausland vorschreiben

 

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Urteil zur Beihilfe: Beihilfevorschrift darf nicht Heilkur im Ausland vorschreiben

Eine beihilferechtliche Vorschrift, welche die Beihilfe bei Heilkuren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von der amtsärztlichen Bestätigung abhängig macht, dass eine Auslandskur zwingend notwendig ist, verstößt gegen Art.49 Abs.1 EU-Vertrag über die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs.

BVerwG Urteil vom 23.5.2002 - 2 C 35.00


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