Geburt und Beihilfe

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

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Aufwendungen bei Geburten

Neben den oben aufgeführten Aufwendungen sind beihilfefähig Kosten für
- Hebamme,
- Schwangerschaftsüberwachung,
- Entbindungspfleger,
- eine Haus- und Wochenpflegekraft bei einer Hausentbindung oder einer ambulanten Entbindung in einer Krankenanstalt (längstens für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Geburt),
- stationäre Krankenhausbehandlung für das Kind nach der Geburt. Diese Leistungen werden auch bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes des Beihilfeberechtigten gewährt, wenn die Mutter des Kindes berücksichtigungsfähig ist.


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


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