Art. 16 Nebenamtsvergütungen für die Leiter von Materialprüfungsämtern und Untersuchungsstellen für die Alkoholkonzentration im Blut

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


.

Mehr Gesetze und Vorschriften für Beamte

Zur Übersicht des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Art. 16 Nebenamtsvergütungen für die Leiter von Materialprüfungsämtern und Untersuchungsstellen für die Alkoholkonzentration im Blut

Für die nebenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben

1. der Leitung eines Materialprüfungsamts,

2. der Leitung einer Untersuchungsstelle für Alkoholkonzentration im Blut
an einer Universität sowie für die Erstattung und Vertretung von Gutachten über Untersuchungen über die Alkoholkonzentration im Blut für Gerichte und Behörden erhalten die damit betrauten Beamten 50 v.H. der von dem Materialprüfungsamt bzw. der Untersuchungsstelle erzielten Reineinnahmen, höchstens jedoch 12 300 Euro jährlich als Nebenamtsvergütung. Bei der Ermittlung der Reineinnahmen sind von den Roheinnahmen die mit den Prüfungen und Untersuchungen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und ein Pauschbetrag von zehn v.H. der Roheinnahmen für die Benutzung der für Lehre und Forschung vorhandenen Gebäude und Einrichtungen abzusetzen.


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  


mehr zu: Startseite
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.landesbeamte.de © 2024