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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg
Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Baden-Württemberg gelten folgende Beträge:
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Berechtigt... | Monatsbetrag in Euro |
Ehebezogener Teil des Familienzuschlags | 158,80 |
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags | |
- für das erste und zweite Kind jeweils | 138,84 |
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils | 750,44 |
Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 | 72,53 |
Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um 50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um 25,00
Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).
Ab hier die alten Tabellenwerte
Familienzuschlag ab 01.01.2021
Monatsbeträge in Euro
Ehebezogener Teil des Familienzuschlags |
154,47 |
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags - für das erste und zweite Kind - für das dritte und jedes weitere Kind |
135,06 407,78 |
Anrechnungsbetrag nach § 40 Satz 3 |
70,55 |
Red 20220412
Ab hier die Beträge der Vorjahre
Familienzuschlag ab 01.07.2018
Monatsbeträge in Euro
Ehebezogener Teil des Familienzuschlags |
143,04 |
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags - für das erste und zweite Kind - für das dritte und jedes weitere Kind |
125,07 377,60 |
Anrechnungsbetrag nach § 40 Satz 3 |
65,33 |
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