Anwärtergrundbetrag für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Landes Baden-Württemberg ab 01.12.2022

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Anwärterbezüge für Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärter des Landes Baden-Württemberg

 

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Landes Baden-Württemberg

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge:

ab 01.12.2022 

. .

 


 

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge der Vorjahre 

 

*Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 5 bis A 8  1.192,89
 A 9 bis A 11  1.248,78
 A 12  1.393,53
 A 13  1.426,06
 A 13 mit Strukturzulage

 1.462,62

 

*Die Anwärterbezüge wurden zuletzt ab 01.01.2020 erhöht.


 

AB hier finden Sie die Tabellen der Anwärterbezüge aus dem Jahr 2020 und füher

Der Anwärtergrundbetrag in Baden-Württemberg wurde zuletzt zum 01.01.2020 angehoben.
Es gab hier keinen dritten Anpassungsschritt wie bei den übrigen Besoldungsgruppen des Landes.


 ab 01.01.2020 


 

.

Anwärtergrundbetrag ab 01.07.2018

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 5 bis A 8  1.192,89
 A 9 bis A 11  1.248,78
 A 12  1.393,53
 A 13  1.426,06
 A 13 mit Strukturzulage

 1.462,62


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