Referenz: Letzte Meldung

Letzte Meldung:

Durch die Föderalismusreform werden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen. Dem Vernehmen nach wird die Bundesregierung am Mittwoch, 18. Oktober 2006 einen Entwurf für das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) beschließen. Das BeamtStG soll das Beamtenrechtsrahmengesetz ablöset.

Mehr Informationen zur "Neuordnung des Beamtenrechts" finden Sie im gleichnamigen Taschenbuch, das Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen können.


mehr zu: Startseite
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.landesbeamte.de © 2024